Rechtsgebiete

Bau- & Architektenrecht

Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen.

Dabei wird zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden.

Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit – das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen.

Im Architektenrecht sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert.

Unsere Kanzlei berät Privatpersonen, Bauherren, Planungsbüros und ausführende Firmen. Dabei zielen unsere Anwälte stets auf eine schnelle und effiziente Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.

Unsere Tätigkeiten im Bau- & Architektenrecht

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Architektenrecht

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Bauvertrag

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Baugeld

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Öffentliches Baurecht

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Vergaberecht

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VOB

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Gewährleistung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Nachträge

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Urkundenprozess

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Pauschalhonorar

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Bauträgervertrag

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Bauverzug

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Bauhandwerkersicherung

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Beweissicherungsverfahren

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Bauprozess

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Werkvertrag

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Abnahme

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Schlussrechnung

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VOB-Vertrag

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Festpreis

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht

Für den Bereich des Bau- und Architektenrechts ist unser Fachanwalt, Rechtsanwalt von Oldenburg zuständig. So ist gewährleistet, dass Sie in allen bau- und architektenrechtlichen Angelegenheiten optimal beraten und vertreten werden.

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Klugeanwälte - Frank von Oldenburg

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